Acht Hände liegen aufeinander und symbolisieren den gemeinschaftlichen Gedanken von Genossenschaften.

Genossenschaften

Genossenschaften – Boden und Häuser im gemeinschaftlichen Besitz

Sieben Linden ist gemeinwohlorientiert – auch rechtlich und finanziell. Die Grundlage des Ökodorfs ist kein privates Eigentum einzelner Menschen, sondern ein genossenschaftliches Modell, das auf Gleichberechtigung aufbaut: Ein Mensch, eine Stimme. Zwei Genossenschaften bilden dabei das Fundament: eine für das Land und die Infrastruktur, die andere für die Häuser und den Wohnungsbau.

Die Siedlungsgenossenschaft – Land und Infrastruktur

Das gesamte Land des Ökodorfs – rund 120 Hektar – gehört nicht einer Person, sondern allen gemeinsam. Möglich macht das die Siedlungsgenossenschaft Ökodorf eG. Der Eintritt in die Siedlungsgenossenschaft bedeutet: Ab jetzt bist du ein stimmberechtigtes Mitglied der Ökodorf-Gemeinschaft. Jedes neue Mitglied bringt Pflichtanteile von mindestens 11.275 Euro ein – und finanziert damit gemeinsam mit allen anderen das Land und die gemeinschaftliche Infrastruktur des Dorfes.

Was bedeutet das konkret?

Die Siedlungsgenossenschaft übernimmt im Dorf Aufgabenbereiche, die anderswo meist die Gemeinde erledigt: Wege, Wasser, Abwasser, Stromversorgung und die Gemeinschaftsflächen. Die laufenden Betriebskosten teilen sich alle Bewohner:innen verbrauchsunabhängig über eine monatliche Nutzungsgebühr.

Außerdem betreibt die Siedlungsgenossenschaft die Gemüse-Gärtnerei und betreut die Ökodorf-Wälder. In der Gärtnerei, in Waldteam und Verwaltung sowie der Hausmeisterei sind derzeit insgesamt 16 Menschen in Teilzeit angestellt.

Die Gemeinschaftsräume für die Mahlzeiten der Bewohner:innen, für Sport und Tagungen gehören ebenso zur Genossenschaft wie die Selbsthilfewerkstatt und einige Co-Working-Büros. Auch die Ladenflächen des Naturwarenladens werden von der Genossenschaft vermietet. Gemeinsam schaffen wir vielfältige Möglichkeiten, die allen zugutekommen.

Wer die rechtlichen Grundlagen im Detail nachlesen möchte, findet sie in der Satzung der Siedlungsgenossenschaft.

Die Wohnungsgenossenschaft – Bauen und Wohnen

„Die Häuser denen, die darin wohnen!“ Diesem alten Slogan der Hausbesetzer-Szene und der Wohnrechte-Bewegung haben wir in die Form der Wohnungsgenossenschaft gegossen:

  • Gemeinschaftliches Eigentum statt kapitalistischer Spekulation
  • Selbstverwaltete Strukturen
  • Langfristige Nutzungsrechte für Bewohner:innen
  • Verantwortung für den eigenen Lebensraum

Aktuell gehören in Sieben Linden zwölf Mehrparteien-Wohnhäuser und zwei kleine Bauten der Wohnungsgenossenschaft, und wir bauen in einem wachsenden Ökodorf weiterhin Wohnraum. Alle Gebäude sind in Niedrigenergiebauweise erstellt, bis auf zwei Ausnahmen haben wir die ökologische Strohballen-Lehmbauweise umgesetzt. In unseren Häusern wohnen bunt gemischt Einzelpersonen, Wohngruppen und Familien.

Für den Bau und die Finanzierung dieser Häuser bietet die Wohnungsgenossenschaft den rechtlichen und finanziellen Rahmen. Wer in eines dieser Häuser einzieht, bringt einen finanziellen Pflichtanteil von 12.000 Euro sowie Eigenleistungsstunden in die Wohnungsgenossenschaft ein. Hier geht es zur Satzung der Wohnungsgenossenschaft.

Wie funktioniert das in der Praxis?

  • Fehlender Kapitalbedarf wird durch zusätzliche Einlagen der Bewohner:innen gedeckt, die auch über Pflichtanteile hinausgehen. Wer mehr besitzt, soll mehr geben.
  • Alternativ wirbt die Genossenschaft investierende Mitglieder ein oder nimmt Bankdarlehen (nur von ethisch-ökologischen Kreditgebern) auf.
  • Nach dem Einzug zahlen Bewohner:innen je nach eingebrachtem Eigenanteil mehr oder weniger Miete. Die Miete refinanziert das Haus, die Personalkosten in der Verwaltung und bildet Rücklagen für Instandsetzungen.
  • Alle Bewohner:innen bringen sich außerdem mit Eigenleistungsstunden auf den Baustellen ein.

Kontakt:

Wohnungsgenossenschaft Ökodorf eG, Sieben Linden 1, 38489 Beetzendorf woge@siebenlinden.org,  Tel. 039000-986780

Ein Sonderfall ist der Verein „Blühende Landschaften“ mit Sitz in Sieben Linden, der zwei Häuser in der Rechtsform als Verein gebaut hat. Viele Prinzipien sind ähnlich wie beim genossenschaftlichen Bauen. Kontakt: „Blühende Landschaften e.V.“ Sieben Linden 1, 38489 Beetzendorf , Tel. 039000-989419, info@eurotopia.de

Investiere ins Ökodorf – nachhaltige Geldanlagen mit Sinn

Über beide Genossenschaften kannst du Fördermitglied werden: die Siedlungsgenossenschaft Ökodorf eG für bauliche Infrastruktur und die Wohnungsgenossenschaft Ökodorf eG für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau. So unterstützt du gezielt unterschiedliche Bereiche eines gemeinsamen nachhaltigen Projekts.

Hier gehts zur Fördermitgliedschaft Siedlungsgenossenschaft Ökodorf eG.

Hier gehts zur Fördermitgliedschaft Wohnungsgenossenschaft Ökodorf eG.

Neugierig geworden? Bei Interesse oder Fragen, melde dich gerne telefonisch beim Infobüro (Mo-Fr 9.30-12.00 Uhr, info@siebenlinden.org). Wir erklären dir gern, wie dein Beitrag bei uns Wirkung entfaltet.

FAQs

1. Genossenschaften? Klingt nach DDR oder Bürokratie-Monster!

Ganz im Gegenteil! Genossenschaften sind demokratisch, selbstverwaltet und solidarisch – und haben eine lange Tradition. Bei uns bedeutet das: 120 Hektar Land gehören nicht einer Person, sondern allen gemeinsam. Kein Privateigentum, keine Spekulation, keine Hierarchie. Stattdessen Gleichberechtigung.

2. „Die Häuser denen, die darin wohnen“ – wie funktioniert das praktisch?

Wer einzieht, wird Mitglied der Wohnungsgenossenschaft: Du zahlst Pflichtanteile (12.000 € + weitere Einlagen je nach Wohnfläche), bringst Eigenleistungsstunden auf Baustellen ein und zahlst Miete. Die Miete refinanziert das Haus, die Verwaltung und Rücklagen. Du hast Mitspracherecht bei Entscheidungen – selbstverwaltet und nicht profitorientiert.

3. Was ist der Unterschied zwischen Siedlungs- und Wohnungsgenossenschaft?

Die Siedlungsgenossenschaft kümmert sich um das Land und die Infrastruktur, während dieWohnungsgenossenschaft die Wohnhäuser baut und verwaltet. Beide zusammen machen das Ökodorf möglich – demokratisch, gemeinwohlorientiert & ohne Spekulation.

4. Bekommt man Genossenschaftsanteile bei Auszug zurück?

Ja, die Pflichtanteile sind eine Einlage in gemeinschaftliches Eigentum. Nach dem Auszug werden die Anteile zurückgezahlt. Unsere Genossenschaftsmitglieder sind keine Eigentümer,sondern Nutzer:innen mit langfristigem Wohnrecht – das verhindert Spekulation.

5. Kann ich auch investieren, ohne einzuziehen?

Ja! Als Fördermitglied kannst du beide Genossenschaften finanziell unterstützen: Die Siedlungsgenossenschaft für Infrastruktur, die Wohnungsgenossenschaft für sozialen und ökologischen Wohnungsbau. Dein Geld fließt in ein nachhaltiges Projekt – keine Spekulation, sondern Gemeinwohl.