Genossenschaftsanteile bei der Siedlungsgenossenschaft

Fördermitglied der Siedlungsgenossenschaft Ökodorf e.G. werden

Wenn du Interesse an einer nachhaltigen Geldanlage hast, kannst du „Fördermitglied“ der Siedlungsgenossenschaft Ökodorf eG werden, indem du bei uns Genossenschaftsanteile von mindestens 5 Stück je 1025,- € erwirbst. Derzeit suchen wir Anteile, um damit eine die Erweiterung unserer Gemeinschaftsräume und die Stärkung unserer regenerativen Energieversorgung durch einen Batteriespeicher und zusätzliche Photovoltaik-Anlagen zu finanzieren.

Zukünftige Essräume unseres „Regiohauses“

Als Fördermitglied zeichnest du entweder allgemeine Genossenschaftsanteile, oder aber es werden explizit „Solidaritätsanteile“gezeichnet, die dazu dienen, dass Menschen mit wenig Kapital Genossenschaftsmitglieder werden können. Damit bist du ein Mitglied unserer Genossenschaft, wirst zu den Generalversammlungen eingeladen, und hast Recht auf die internen Informationen und Rederecht in der Generalversammlung. Investierende Mitglieder haben jedoch kein Stimmrecht.

Die investierenden Anteile sind reelle Anteile am Ökodorf Sieben Linden. Sie zählen als Eigenkapital der Genossenschaft. Manche betrachten das als unsichere Geldanlage. Wir sehen es anders: Im Gegensatz zu Geld auf der Bank gibt es für sie einen reellen Gegenwert, nämlich unser Land und unsere Infrastruktur. Daher haben diese Anteile auch nach einem Finanzcrash noch einen Wert – und sie erwirtschaften zwar keine finanzielle Rendite aber dafür eine hohe soziale und ökologische Rendite, indem sie das Ökodorf Sieben Linden unterstützen.

Die Zeichnung von Förder-Anteilen bei der Siedlungsgenossenschaft (SiGe) berechtigt nicht zum Leben im Ökodorf.

Investierende Anteile könnten verzinst werden, wenn die SiGe nennenswerte Gewinne macht. Voraussetzung ist dafür ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn. Wir streben allerdings nur eine schwarze Null, und keine Bilanzgewinne an – daher ist eine Zinszahlung eher unwahrscheinlich. Maximal können pro Person 49 Anteile = 50.225,- € gezeichnet werden. Die Anteile sind (bis auf den ersten) mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar, und werden dann im Sommer des Folgejahres zurückgezahlt. Der erste Anteil hat leider eine Kündigungsfrist von 2 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt nach Feststellung der Bilanz. Die Satzung könnt Ihr hier nachlesen.

Prüfungsverband: Genossenschaftsverband-Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main

Mehr Informationen dazu bei: geschaeftsfuehrung@sige.siebenlinden.org oder 039000 – 905 924