Souveräne Demokratie – eine Vision für die Zukunft. Von Christian Felber

Systemrelevante Banken, Dollar-Billionäre, freier Kapitalverkehr in Steueroasen, Klagerechte für Konzerne, Aufrüstung statt Absicherung des sozialen Friedens, … Die „Realpolitik“ und das Fortschreiten der Polykrise lassen viele Menschen das Grundversprechen der Demokratie als Utopie erscheinen: Dass Regierungen und Parlamente weise handeln, den Menschen interessiert zuhören und das, was die breite Mehrheit wünscht, in ausgewogene Gesetze und Politik umsetzen.

Doch das Starren auf die Probleme war noch nie eine Inspirationsquelle für neue Ansätze und Reformen.
Mehr Demokratie als heute ist aber sowohl denkbar als auch möglich. Zuerst muss das Gewollte in konkrete Vorschläge und politische Programme gegossen werden:

  • die Medien müssen der Kontrolle der Regierung entzogen und eine wirklich freie und plurale Medienlandschaft öffentlich sichergestellt werden;
  • die Ungleichheit muss bei Einkommen, Vermögen und in der Wirtschaft begrenzt werden;
  • die Entwicklung hochriskanter neuer Technologien, wie Künstliche Intelligenz, muss demokratisch gesteuert werden, nach ethischen Kriterien und unter Ausschluss von Privateigentum;
  • Krisen müssen demokratisch, partizipativ und subsidiär gemanagt werden, die Grundrechte müssen dabei intakt bleiben;
  • der Regierung muss die Möglichkeit genommen werden, einen Krieg zu erklären oder sich an einem Militäreinsatz zu beteiligen, der nicht durch ein UN-Mandat gedeckt ist;
  • jeder Mensch erhält ein Grundauskommen, um alle Basisbedürfnisse garantiert zu decken;
  • kein Mensch darf sich mehr als 1 Stück vom ökologischen Mutterkuchen – den biologischen Ressourcen der Mutter Erde – nehmen; Überkonsum wird begrenzt.

Die Vertretung des Souveräns muss spüren, wenn sie von ihrem Mandat abweicht: Wenn die einzige „Sanktion“, die Regierungen und Parlamente zu fürchten haben, wenn sie gegen des Willens des Souveräns und im Interesse der Mächtigen handeln, jene ist, dass sie bei der nächsten Parlamentswahl nicht wiedergewählt werden, ist das der Erfahrung nach kein ausreichender Garant für echte Demokratie.

Ein nächster Entwicklungsschritt wäre deshalb, dass die höchste Instanz im Staat – der sprichwörtliche Souverän – seine Vertretung jederzeit korrigieren und ergänzen und im Notfall – z.B. im Fall einer Kriegsentscheidung – auch abwählen kann. Die wichtigste Änderung, die durch so eine Weiterentwicklung zu „Souveräner Demokratie“ zu erwarten ist, ist die Ergänzung von politischen Initiativen, wo Regierung und Parlament säumig und untätig bleiben.

Ein Beispiel ist die Begrenzung von Ungleichheit sowohl mit einer Grenze nach oben als auch nach unten, z. B. In Form einer Mindestsicherung („Würde-Anteil“). Damit solche „eigeninitiativer“ Ergänzungen effektiv umgesetzt werden können, bedarf es zusätzlicher Rechtsinstrumente für den Souverän:

  • Einzelfallvolksabstimmung mit systemischem Konsensieren
  • Recht zur Einberufung eines Bürger*innen-Rates
  • Recht zur Einberufung eines demokratischen Konvents
  • Recht zur Änderung der Verfassung via Verfassungkonvent

Dies Instrumente stellen die bisher gewachsene Gewaltentrennung nicht infrage, sondern vielmehr sicher: Sollte die Vertretung des Souveräns seiner Kernaufgabe – der Vertretung des Souveräns – nicht nachkommen, kann der Souverän selbst initiativ tätig werden, um Grundanliegen durchzusetzen. Das wäre das, was mit „demos“ und „kratos“ gemeint ist, und was 1989 im Slogan „Wir sind das Volk“ zum Ausdruck kam.

Entgegen häufiger Abwehr-Argumente, sind Bürgerinnen-Räte und Abstimmungen nach der Methode „Systemisch Konsensieren“ sogar weniger anfällig für Korruption und Manipulation als der Parlamentsprozess, auch wenn jeder Abstimmungsprozess Risiken birgt. Direkte Demokratie trägt erfahrungsgemäß zu größerer Zufriedenheit mit der Demokratie bei, und Demagoginnen von links und rechts haben keine guten Karten. In der Weimarer Republik kam es zu zwei Volksentscheiden auf Reichsebene: eine wurde von den Kommunisten initiiert, eine von den Nationalsozialisten. Beide erreichten das nötige Quorum nicht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes sahen in Artikel 20 vor: „Alle Macht geht vom Volk aus, in Wahlen und Abstimmungen.“ Wahlen finden seither regelmäßig statt, doch die Abstimmungen gibt es bisher nur auf der kommunalen und Bundesländerebene, nicht auf der Bundesebene. Die Karriere der Demokratie hat erst begonnen, es liegt an uns allen, sie ihrem Namen gerecht werden zu lassen. In einem ständigen Lern- und Innovationsprozess.

Übrigens… Podcasts mit Christian und uns gibt es in der Video-Folge 126: Demokratie und Gemeinwohl wacklig – Mit Christian Felber aus der Corona-Krise lernen.
Oder auch eine tolle Performance, um die Prinzipien der Gemeinwohlökonomie zu tanzen.

Btw: Christian kommt vom 11.– 14.9. zu uns für dieses Seminar „Den Demokratie-Muskel stärken.“

Oder auch im Live-Online-Training vom 11.-13.9.