AGBs

Rücktrittsbedingungen
Seminare (soweit bei der Ausschreibung/Anmeldung nicht anders angegeben):

  • Bei Rücktritt ab 14 Tage nach Buchung: 20 EUR Rücktrittsgebühr.
  • Bei Rücktritt ab 42 Tagen (6 Wochen) vor Seminarbeginn: 50 EUR Rücktrittsgebühr pro Person.
  • Bei Rücktritt ab 21 Tagen vor Seminarbeginn sind der Teilnahmebetrag sowie die Unterkunftskosten zu zahlen.
  • Bei Rücktritt ab 10 Tage vor Seminarbeginn, Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder vorzeitiger Abreise sind der Teilnahmebetrag sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu zahlen. Dies gilt auch im Falle einer kurzfristigen Erkrankung.
  • Im Fall eines Rücktrittes kann zu den gleichen Konditionen bis eine Woche vor Seminarbeginn eine geeigneter Ersatzteilnehmer*in benannt werden

Wir empfehlen generell, über den Abschluss einer separaten Seminarrücktrittsversicherung nachzudenken.

Keine Durchführungsgarantie
Seminare machen nur mit einer gewissen Mindestteilnehmer*innen-Zahl Sinn. Daher behalten wir uns im Einzelfall vor, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Beginn abzusagen. Selbstverständlich erstatten wir bereits bezahlte Teilnahmebeiträge in vollem Umfang zurück.

Datenschutz
Bitte lies unbedingt auch die allgemeinen Erkärung zum Datenschutz (auf unserer Datenschutz-Seite).
Mit der Anmeldung sind die Teilnehmenden mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht (ausgenommen sind Referent*innen der jeweiligen Veranstaltung). Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (neben der Nutzung während des Anmeldevorgangs und der Veranstaltung) zu dem Zweck, den Teilnehmenden auch zukünftig Flyer, Programme, Einladungen, Veranstaltungs­informationen u.ä. zu übersenden. Die Teilnehmenden können der Speicherung und Nutzung der eigenen personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.

Einwilligung zur Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in ein, dass der Freundeskreis Ökodorf e.V. Bild- und Tonaufnahmen, die während des Seminars bzw. des Aufenthaltes im Ökodorf Sieben Linden entstehen, für folgende Zwecke nutzen darf:

Nutzungszwecke:

  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Ökodorf Sieben Linden
  • Dokumentation der Vereinsarbeit
  • Berichterstattung über Veranstaltungen

Veröffentlichungskanäle:

  • Website des Vereins (www.siebenlinden.org und Unterseiten)
  • Social-Media-Kanäle des Vereins
  • Newsletter und Mitgliederzeitschrift des Freundeskreis Ökodorf e.V.
  • Printmedien des Vereins (Flyer, Broschüren, Jahresberichte)
  • Weitergabe an Medien (Print, Online, TV) im Rahmen der Berichterstattung über das Ökodorf Sieben Linden

Der/die Teilnehmer/in räumt dem Freundeskreis Ökodorf e.V. hiermit die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Aufnahmen für die genannten Zwecke ein.

Widerruf: Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: info@siebenlinden.org. Bereits erfolgte Veröffentlichungen werden nach Widerruf schnellstmöglich entfernt, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.

Vergütung: Aus der Einwilligung zur Veröffentlichung leiten sich keine Vergütungsansprüche ab.

Minderjährige: Bei Minderjährigen ist die Einwilligung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zu erteilen.

Haftung
Der Freundeskreis Ökodorf e.V. weist die Teilnehmenden darauf hin, dass jede*r die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Geländes der Siedlungsgenossenschaft Ökodorf e.G. und der Veranstaltung trägt und für durch ihn/sie verursachte Schäden selbst aufkommen muss.

Der Freundeskreis Ökodorf e.V. und seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für sonstige Personen (Verrichtungsgehilfen), sofern der Freundeskreis Ökodorf e.V. sich deren Verhalten anrechnen lassen muss. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für ihre physische und psychische Eignung für die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen haften die Teilnehmenden selbst.