Wir dürfen für Bildungszwecke beherbergen!

Eine große Verunsicherung geht um, und uns erreichen zahlreiche Anrufe. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist verboten, wenn jemand aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet innerhalb Deutschlands kommt.

Das Beherbergungsverbot bezieht sich in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen auf Urlauber*innen. Seminarteilnehmer*innen dürfen wir auch beherbergen, wenn sie in einem innerdeutschen Corona-Hotspot Gebieten wohnen.

Nicht beherbergen dürfen wir Individualreisende und Erholungssuchende aus den als Corona-Hotspot eingestuften Regionen. Nicht beherbergen dürfen wir weiterhin Menschen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Anreise in einem vom auswärtigen Amt ausgewiesenen internationalen Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Personen können in unserem Gästebetrieb nur übernachten, wenn sie uns eine ärztliche Bescheinigung über einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

Natürlich setzen wir die in unserem Bundesland geforderten Hygiene-Maßnahmen um und passen unsere Hygiene-Konzept immer wieder an. Und wir wünschen, dass ihr uns und unsere Veranstaltungen derzeit wirklich nur symptomfrei besucht – auch wenn ihr nicht aus einem Gebiet mit besonders hoher Corona-Dichte kommt!

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